30. Juli 2016

Warum die richtige Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Definition den Rechtsstaat in Frage stellt

6  Kommentare

 

Kentucky Schreit Ficken!

 

Kennst Du noch RTL Samstag Nacht?

Die Comedy-Sendung aus den 90ern, in welcher Stefan Jürgens, Tanja Schumann und Olli Dittrich mit Kentucky Schreit Ficken regelmäßig die Wechstaben verbuchselten?

 

Im Prinzip ging es darum möglichst häufig durch das Verbuchseln von Wechstaben obszöne Begriffe zu schöpfen.

Was aber, wenn nicht nur Wechstaben verbuchselt werden können?

 

Was, wenn ganze Begriffe nicht ihrer eigentlichen Zuordnung entsprechen?

Und dieser Tausch der Begrifflichkeiten von dem großen Kollektiv unserer Gesellschaft noch gar nicht wahrgenommen wurde?

 

Könnte damit die Geisteshaltung einer ganzen Kultur beeinflußt werden?

Für mich bleibt jedenfalls festzustellen, daß die Definition von Arbeitgeber-Arbeitnehmer falsch herum ist.

 

Und mit ein wenig Abstand kann ich sogar sagen:

Das wurde gefickt eingeschädelt! 😉

 

1. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Definitionslogik – hergeleitet über den Tauschvorgang

 

Bei einer einfachen Übergabe stehen wir dem Sachverhalt gegenüber, bei welchem der eine gibt (-> der Geber) und der andere nimmt (-> der Nehmer).

 

Wird Ware gegen Geld getauscht, sind beide Beteiligte zeitgleich Geber und Nehmer.

Einmal in Bezug auf das Geld.

Und einmal in Bezug auf die Ware.

Allerdings spiegelverkehrt.

 

Beispiel 1:

Du gehst zum Bäcker, um Dir Brötchen zu kaufen.

 

Sobald Du Geld über den Verkaufstresen gibst, bekommst Du die Brötchen ausgehändigt.

Aus der Perspektive des Bäckers wird das Geld dann entgegengenommen und die Ware herausgegeben.

 

Du bist also der Geldgeber und der Warennehmer.

Der Bäcker ist der Geldnehmer und der Warengeber.

 

So weit, so klar, so logisch, oder?

Ok, schalten wir einen Gang höher…

 

Beispiel 2:

Du bist Angestellter eines Unternehmens.

 

Sobald Du Deine Arbeit erledigt hast, bekommst Du zum Monatswechsel Geld auf Dein Konto.

Das Unternehmen würdigt Deine Arbeitsleistung, indem es Dir Geld gibt.

 

Das Unternehmen ist also in diesem Fall Geldgeber und Du der Geldnehmer.

So weit klar?

 

Wenn der Unternehmensinhaber Geldgeber ist, was hat er dann im Gegenzug genommen?

Und wenn Du der Geldnehmer bist, was hast Du dann gegeben?

 

Hier die Antwort:

Arbeit!

 

Der Unternehmensinhaber ist also der Arbeitnehmer und Du der Arbeitgeber.

 

Falls Du Dich mit dieser Herleitung nicht anfreunden kannst, überleg Dir doch mal, was Du für ein Schmarotzer sein müßtest, wenn Du immer nur nimmst.

 

Du nimmst Geld, Du nimmst Arbeit – aber Du gibst nie.

Wo wäre da der Ausgleich?

 

2. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Definitionslogik – hergeleitet über die physikalische Definition von Arbeit

 

In der Physik wird Arbeit als das Produkt aus Kraft mal Weg definiert.

(Kraft x Weg = Arbeit bzw. F x s = W)

 

Du siehst also, daß Arbeit etwas mit Energie zu tun hat, bei welcher ein Ortswechsel stattfindet.

Wer demzufolge in Kraft und Weg investiert (-> gibt), von dem kommt auch die Arbeitsenergie.

 

Du bist wie in Beispiel 2 immer noch angestellt.

 

Quizfrage:

Wer gibt Muskel- und/oder Gedankenkraft und legt eine gewisse Wegstrecke zurück, um zum Anderen zu kommen?

Wer gibt seine Arbeitsenergie?

 

Was beim wirklichen Arbeitgeber ausgelöst wird, wenn er Arbeitnehmer genannt wird

 

Schuldgefühle, denn er nimmt ja immer nur.

Er gibt nie.

 

Hinzu kommt bei dieser Art von Mindcontrol eine gewisse Hilfslosigkeit.

Dem Arbeitgeber wird immer wieder vor Augen gehalten wie unbeholfen er doch ist.

 

Denn dadurch, daß ihm „immer wieder gegeben“ wird, wird ihm suggeriert, daß er ständig Unterstützung erhält, weil er nichts von alleine auf die Beine gestellt bekommt.

Er ist einfach unselbstständig.

 

Zusammengefaßt ist der Arbeitgeber also ein unterwürfiger und mit Schuldgefühlen geplagter Lappen.

Dieser Zustand ist natürlich nicht befriedigend und sucht nach Ausgleich.

Und diese Gegebenheit nutzt jemand für sein Geschäftsmodell aus.

 

Der Wolf im Schafspelz sagt:

 

„Bei mir kannst Du Dich von Deinen Schuldgefühlen frei machen. Gib mir Dein Geld und ich werde es sozial investieren und verteilen. Du erschaffst damit etwas Großes und brauchst nicht länger das Gefühl zu haben ein Nichtsnutz zu sein!“

 

Was noch hinzukommt, ist, daß der überwiegende Teil des gesellschaftlichen Kollektivs „seinem Retter“ hörig ist.

Denn wer sollte den Arbeitgeber aus seinen ihm aufprogrammierten Schuldgefühlen sonst befreien können?

 

Er selbst?

So ein Blödsinn.

Er „weiß“ doch, daß er unselbstständig ist…! 😉

 

Warum sich der wirkliche Arbeitnehmer ebenfalls in die Tasche greifen läßt

 

Nun muß der Arbeitnehmer in der Regel genauso wie der wirkliche Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Doch wo findet für ihn der Energieausgleich statt?

 

Das Unternehmen – als „Repräsentant“ stellen wir uns einen Konzern vor – kann sein Ego damit aufwerten.

Zeigen, wie sozial man doch ist.

Das Ganze für seine konzernweite Marketingstrategie nutzen, um im Zweifelsfall dennoch vor der Insolvenz gerettet zu werden.

 

Ok, vielleicht trifft sich der Vorstandsvorsitzende mit seinem schweren Koffer auch mal mit dem Vorsitzenden des Finanzamtes, um eine „Sonderregelung“ zu treffen.

Denn schließlich bringt man Unmengen an Menschen in Lohn und Brot.

 

Das „soziale“ Unternehmen gibt jedenfalls beständig Geld und Arbeit.

Zahlt offiziell (manchmal) auch noch Steuern und Sozialabgaben.

Gibt also 3 Mal.

 

Was gibt es besseres, um sich so als sozialer Wohltäter zu präsentieren?

Denn schließlich können dann Staat, Politik und Systempresse so auch leichter über Dinge wie Umweltzerstörung und Korruption hinwegsehen.

Wäre doch mal ein Ausgleich, oder…?!

 

Um über die Runden zu kommen würde das 5-Mann-Unternehmen hingegen bestimmt so manches Mal ganz gerne seinen Titel des Arbeitgebers abgeben und dafür das tun, was ein erheblicher Teil des gesellschaftlichen Kollektivs (noch) verpöhnt:

 

Keine Steuern und Sozialabgaben mehr bezahlen!

Doch dafür muß der Unternehmer als Geldgeber erstmal herausfinden, daß er kein Arbeitgeber ist.

 

7 knackige Gründe, warum der Staat ein Interesse daran hat, daß die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Definition so bleibt, wie sie ist

 

1) Ein in der Masse unterwürfiges Volk, kann leichter kontrolliert werden.

 

2) Unterwürfige Menschen lassen sich leichter in die Tasche greifen, um Kriege zu finanzieren und dann ggf. als Staatenunion noch mehr Menschen zu unterdrücken.

 

3) Das gesamte Arbeitsrecht müßte neu – und richtig – verfasst werden,

 

4) wodurch Staat allerdings zugeben würde, daß viele Justizirrtümer begangen wurden,

 

5) so daß dies viele Aufarbeitungen bereits „geschlossener Akten“ nach sich ziehen könnte

 

6) und somit generell Gesetze, Gesetzgebung und Rechtsprechung hinterfragt werden könnten.

 

7) Wer Sinn und Beschaffenheit von Gesetzen hinterfragt, hinterfragt auch die Wahrhaftigkeit eines sogenannten Rechtsstaates.

 

Was ist ein Arbeitsvertrag dann noch wert?

 

Die Begriffe um Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten also entweder getauscht oder in Geldgeber und Geldnehmer korrigiert werden.

 

Wenn sich nun allerdings das Verständnis um Arbeitgeber und Arbeitnehmer ändert, so könnte eine gewisse Menschenmasse in Deutschland langsam aber sicher wohl auch ein wenig anders über Arbeitsverträge beginnen nachzudenken.

 

Dem kleinen Michel könnte nun klar werden, daß es relativ egal ist, ob er sich in der Selbstständigkeit oder ob er sich in einer „Anstellung“ befindet.

Letztlich gibt er in beiden Situationen Arbeit.

 

Gerade bei der richtigen Definition des Begriffs Arbeitgeber, wird nochmals offensichtlicher, daß der „Angestellte“ ebenfalls ein Selbstständiger ist – allerdings mit nur einem einzigen Kunden!

In der hiesigen Rechtsprechung gelten Selbstständige mit nur einem Kunden allerdings als scheinselbstständig, wodurch Geldgeber und Geldnehmer dazu genötigt werden einen herkömmlichen Arbeitsvertrag einzugehen.

 

Wer sich nun seiner selbst mehr und mehr bewußt wird, wird sich aber zunehmend fragen, warum sich ein dritter störend immer wieder in die eigenen Belange einmischt.

 

Braucht ein selbstständig denkender und handelnder Mensch einen Vormund?

Oder sollte es ihm überlassen werden wie er Verträge gestaltet?

Welcher mehr und mehr nach Freiheit strebende Mensch braucht dann wirklich noch eine Festanstellung?

 

Das Sicherheitsbedürfnis wird schließlich doch erst dann wirklich befriedigt, wenn man sich seiner Freiheit und seinen Möglichkeiten bewußt und sicher ist.

Allgemein als gültig angenommene Pflichten, wie sie im Arbeitsrecht verfasst sind, werden zunehmend in Frage gestellt.

Und so stellt sich am Ende heraus, daß die ganze gesetzliche Regelung von Arbeitsverhältnissen nichts weiter als ein Instrumentarium zur Erhaltung eines größeren Parasiten ist, der partout darauf achtet, daß er weiter genährt wird.

 

Von Freiheit in Sachen Vertragsgestaltung und somit auch in Bezug auf die eigene Souveränität für ein selbstbestimmtes Leben kann deshalb noch nie die Rede gewesen sein.

 

Aber…

Vielleicht sind dieses Begriffswirrwar und die neu in Gang gebrachten Gedankenprozesse nichts für die eigene Komfortzone.

Und deshalb nennt sich der unterwürfige Michel fortan sicherheitshalber „Angestellter“.

 

Doch wenn wir der deutschen Sprache auch bei diesem Begriff etwas Tiefe verleihen, frage ich mich, wo sich dieser Mensch denn nun eigentlich anstellt…

Ganz hinten, wenn es um seine persönliche Freiheit geht?!?

 

Abschlußfrage:

 

Verbrechen funktionieren, weil das Verbrechen im Verborgenen bleibt.

Oft auf Grund einer Täuschung.

 

Kennst Du einen Verbrecher, der offen zugibt ein Verbrecher und Gauner zu sein?

 


 

Scheinselbstständigkeit hin, Arbeitsvertrag her.

Es mich nicht interessiert auch wenn es so wär,

daß alles Recht mir nutzt um Menschen zu unterdrücken.

Ach, wie gewollt sie doch sind mich Gauner gesetzlich zu beglücken…!

 

Mir die Freiheit nehmen und sie nutzen,

während kleine Idioten für mich putzen.

Und mit dem Schutzgeld kann ich dann Kriege führen,

wobei Tod und Leid mich weder kümmern noch berühren.

 

Wechstaben verbuchseln und auch Begrifflichkeiten,

die mich keineswegs dazu verleiten

sie zuzugeben, aufzuklären und dann das Geheimnis löse:

Daß ich weder lieb noch nett aber dafür bächtig möse!

 

 

Martin Matzat

Martin Matzat ist Philosoph, Referent, Autor sowie Erkenntnis- und Ideologieforscher. Der Dipl. Wirtschaftsingenieur, den die Lösung der sozialen Frage umtreibt, ist bis zur erkenntnistheoretischen Grundlage unserer Weltbilder vorgedrungen und sieht darin die Ursache gegenwärtiger und sich zukünftig wiederholender Ideologien.

Bisher veröffentlichte Bücher:
- Bewußtsein sucht Geld & Freiheit – Finanzielle Freiheit und Networkmarketing im gesellschaftlichen Kontext (2019)
- Die Matrjoschka-Matrix – Erkenntnis und Wahrheit (2020)


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    • Hallo Kourosh,

      danke.
      Der alleinige Inhaber ist in dem Fall sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – ein Zwitter sozusagen.
      Arbeitgeber deshalb, weil ja sonst niemand seine Arbeitskraft in das Unternehmen gibt.
      Und Arbeitnehmer deshalb, weil er er als Inhaber ja eine Arbeitskraft engagiert.

      Bei jeder weiteren Arbeitskraft, die er nachfragt – egal ob in Anstellung oder als eine kurzzeitig währende Dienstleistung – ist er Arbeitnehmer.

      Liebe Grüße
      Martin

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