11. Januar 2018

GEZ-Inspirationskurs: 6.3.4. Fragendialog 4 – Zahlen Sie für ein mangelhaftes Produkt?

0  Kommentare

Welche Rechte hat man normalerweise als Käufer eines mangelhaften Produkts?

 

 

 

Als Transkript:

„Ok, angenommen Sie kaufen bei mir ein Mobiltelefon. Und dieses nigelnagelneue Telefon funktioniert nicht. Das ist ein offensichtlicher qualitativer Mangel. Würden Sie Ihr Geld bei mir zurückverlangen?“

„Natürlich würde ich das!“

>>> Bingo! Er hat sich Dir emotional angenähert.

 

„Mmmhm… Und in der freien Wirtschaft da läuft es doch ähnlich. Sobald ein Lieferant ein Produkt in ungenügender Qualität abgibt, kann der Käufer Ersatz oder auch sein Geld zurückverlangen. Das gehört einfach zum guten Ton. Gehen Sie soweit mit mir mit?“

„Ja!“

„Ok. Und jetzt sind Sie und ich von der Qualität der allgemeinen medialen Berichterstattung doch alles andere als überzeugt. Warum müssen wir dann dem „Informationslieferanten“ Geld bezahlen, wenn wir doch a) diesem Lieferanten die Qualität absprechen und b) ihm auch nie einen Auftrag gegeben haben?“

 

P.S.: Den gesamten GEZ-Inspirationskurs findest Du HIER.

 

Martin Matzat

Martin Matzat ist Philosoph, Referent, Autor sowie Erkenntnis- und Ideologieforscher. Der Dipl. Wirtschaftsingenieur, den die Lösung der sozialen Frage umtreibt, ist bis zur erkenntnistheoretischen Grundlage unserer Weltbilder vorgedrungen und sieht darin die Ursache gegenwärtiger und sich zukünftig wiederholender Ideologien.

Bisher veröffentlichte Bücher:
- Bewußtsein sucht Geld & Freiheit – Finanzielle Freiheit und Networkmarketing im gesellschaftlichen Kontext (2019)
- Die Matrjoschka-Matrix – Erkenntnis und Wahrheit (2020)


Artikel, die Dich ebenfalls interessieren könnten ...

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Anmeldung

Melde Dich an, um u.a.

  • zur ICH-Souveränität zu finden,
  • über meine Veranstaltungen auf dem Laufenden zu bleiben,
  • oder Manipulationen jeglicher Art frühzeitig zu erkennen.
>