08. Januar 2018

GEZ-Inspirationskurs: 6.3.3. Fragendialog 3 – Sind Sie zahlungswillig?

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Dies ist der Aufbau zu Was der Gerichtsvollzieher von Dir wissen möchte.

Ist die Frage nach der Zahlungswilligkeit die richtige?

 

Falls der Gerichtsvollzieher noch mehr Futter für sein Protokoll braucht:

>>> Befangener Richter am Bundesverwaltungsgericht <<<

 

Falls der Gerichtsvollzieher immer noch der Meinung ist, daß alles rechtlich einwandfrei sei, dann teste, ob der Gerichtsvollzieher das rechtliche Basiswissen aus Berufsschule und Studium negiert:

>>> Zum Impressum von rundfunkbeitrag.de <<<

 

Als Transkript:

„Sind Sie zahlungswillig?“

„Genauso zahlungswillig wie Sie es sind, Herr Gerichtsvollzieher!“

Der Gerichtsvollzieher hakt womöglich nach…

„Sind Sie denn zahlungwillig?“

„Ich muß!“

„Das ist nicht die Antwort auf meine Frage. Die Frage ist: WOLLEN Sie bezahlen?“

„Nein!“

>>> Bingo, jetzt seid Ihr schon zu zweit!

„Was glauben Sie wie viele Menschen es in diesem Land gibt, die den Rundfunkbeitrag unbedingt bezahlen wollen? Glauben Sie irgendeinen Menschen diesem Land zu finden, der danach giert diesen Rundfunkbeitrag unbedingt bezahlen zu wollen?“

„Wohl kaum!“

>>> Super! Du bekommst damit noch eine Zustimmung und noch eine weitere emotionale Annäherung des Gerichtsvollziehers…!

„Ist dann die Frage nach der Zahlungwilligkeit dann die richtige Frage?“

„Hmm…“ (Laß ihn 3 bis 5 Sekunden grübeln und ggf. Antworten)

„Was halten Sie von der Frage: ‚Sind Sie zahlungshörig oder obrigkeitshörig?‘ Wäre das nicht irgendwie stimmiger?“

 

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:

A) „Nein, zahlungshörig ist nicht stimmig und ich bin nicht zahlungshörig!“

„Und warum bezahlen Sie dann, wenn Sie das doch gar nicht wollen?“

„…“ (Der Gerichtsvollzieher könnte in seinem Handeln den Widerspruch erkennen…!)

 

B) „Ja, zahlunghörig trifft es wohl ganz gut – leider!“

>>> Zeig Verständnis für seine Situation…

„Mmmhm… Ich kann auch verstehen warum. Schließlich gefährden Sie damit ihren Job und letzten Endes auch die Versorgung Ihrer Familie. Ist irgendwo auch eine scheiß Situation, in der Sie da drinstecken. Ein echtes Dilemma!“

 

Nach beiden Antwortmöglichkeiten des Gerichtsvollziehers kannst Du dann auf jeden Fall die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede hervorheben…

„Sehen Sie. Bei der Frage nach der Zahlungswilligkeit unterscheiden wir beide uns nicht wirklich von den 80 Millionen Menschen, die sonst noch in diesem Land leben. Also das ist eigentlich eine überflüssige Frage. Wenn wir allerdings über die Zahlungshörigkeit und der Obrigkeitshörigkeit nachdenken und die Frage stellen, dann müßte ich diese Frage eher verneinen.“

 

Falls der Gerichtsvollzieher nach Deiner vorigen Antwort noch immer nicht weiß, was er nun auf seine Frage „Sind Sie zahlungswillig!“ zu Protokoll geben soll…

„Ok, was halten Sie denn ansonsten von ‚Ich bin zahlungswillig, wenn ansonsten alles rechtlich einwandfrei ist!‘

„Es ist rechtlich alles einwandfrei!“

„Sicher?“

„Absolut!“

„Ok, und wie beurteilen Sie dann das, was am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geschehen ist?“

In jenem Moment legst Du dem Gerichtsvollzieher diesen (ausgedruckten) Bericht vor.

 

Das ist ein gefährlicher Moment für den Gerichtsvollzieher sofern er von seiner Obrigkeitshörig- und Obrigkeitsgläubigkeit nicht loslassen möchte…

Der Gerichtsvollzieher könnte darauf tatsächlich sagen: „Das schaue ich mir nicht an!“

Hier ist dann eine Menge Feingefühl von Dir gefragt, wie z.B.:

„Mmmhm… ja, kann ich verstehen, warum Sie sich dazu nicht äußern oder sich damit beschäftigen möchten.“

 

Vielleicht kannst Du aber dennoch auch noch weiter auf seine Schmerzpunkte zu sprechen kommen…

„Ich meine, wenn Sie beginnen sich für mich zu interessieren, meine Motive verstehen, meine Gefühle verstehen (oder auch verstehen wie ich die Welt wahrnehme), dann könnte es ja sein, daß Ihre Hemmungen mir im Sinne der GEZ eins auf den Deckel zu geben doch irgendwo größer werden. Könnte es sein, daß Sie sich genau davor schützen möchten?“

„Ich will mich hier vor gar nichts schützen! Ich will hier nur meine Arbeit erledigen!“

>>> Spiel die Vermittler-Karte“ eventuell ein weiteres Mal aus! (Siehe Fragendialog 1)

„Sehen Sie sich denn eher als … ja, ich sag jetzt mal … bedingungsloser und vielleicht auch herzloser Erfüllungsgehilfe der GEZ oder doch eher als eine Art Vermittler?“

 

Es könnte allerdings auch sein, daß sich der Gerichtvollzieher den Bericht durchliest.

Gib ihm Zeit bevor Du wieder etwas sagst.

„Ist der dortige Richter Kirchhof nicht befangen gewsen?“

„Hmm… eigentlich ja!“

„Also für mich stinkt das gerade gen Himmel was in diesem sogenannten Rechtsstaat hier läuft und vor dessen Karren Sie sich … ja, ich denk mal für einen Appel und’n Ei gerade spannen lassen. Oder wie viel erhalten Sie von den jährlichen 8,3 Milliarden Euro, die über die Rundfunkbeiträge eingenommen werden?“

„Nichts!“

„Glauben Sie, daß eine korrupte Organisation von sich aus sagen wird: ‚Ja, wir sind korrupt gewesen und wir hören ab sofort damit auf!‘? Oder liegt es vielleicht näher, daß dort ein gewisser Selbsterhaltungstrieb gelebt wird? Und wo dann auch andere Menschen – wie zum Beispiel auch Sie als einer der Erfüllungsgehilfen – getäuscht werden und schließlich auch zu gewissen Taten genötigt werden?“

„…“

 

Falls der Gerichtsvollzieher immer noch der Meinung ist, daß alles rechtlich einwandfrei sei, dann teste, ob der Gerichtsvollzieher das rechtliche Basiswissen aus Berufsschule und Studium negiert:

„Ok, dann vielleicht kurz mal eine andere Frage:

Darf ein 26jähriger nach dem BGB Lollis kaufen oder auch verkaufen?“

Etwas verwirrt fragt der Gerichtsvollzieher womöglich:

„Was hat das hiermit zu tun?“

„Das werden Sie gleich sehen!“

Also nicht locker lassen und gleich nochmal die Frage:

„Darf ein 26jähriger nach dem BGB Lollis kaufen oder auch verkaufen?“

„Ja!“

„Darf denn ein 6jähriger nach dem BGB Lollis kaufen oder auch verkaufen?“

„Nein!“ (vgl. §104 BGB)

„Aha, und warum nicht?“

„Weil der 6jährige im Gegensatz zum 26jährigen nicht geschäftsfähig ist!“

(Gratuliere! Du scheinst einen Gerichtsvollzieher zu haben, der noch weiß, was er in Berufsschule bzw. Studium gelernt hat…)

 

„Ok, und wann erlangt man nach dem BGB die Rechtsfähigkeit?“

„Das steht in §1 des BGBs. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“

„Ok, dann fassen wir das mal kurz chronologisch zusammen:

Man erwirbt zuerst die Rechtsfähigkeit dadurch dann natürlich auch das Recht geschäftlich tätig sein zu dürfen. Richtig?“

„Korrekt!“

„Dann verstehe ich nicht wie nach diesem Prinzip der Beitragsservice geschäftlich tätig sein kann und Geld für die Rundfunkanstalten eintreibt. Denn die Voraussetzung dafür ist ja nicht wirklich gegeben, oder?“

Du druckst Dir vorher das Impressum von rundfunkbeitrag.de aus und markierst die Worte

nicht rechtsfähige

Und legst dem Gerichtsvollzieher diesen Ausdruck vor.

„…“

Gib dem Gerichtsvollzieher ein wenig Zeit sein aufgefrischtes Berufsschulwissen mit dem Impressum abzugleichen!

„Oder ist es vielleicht bei der GEZ so, daß zuerst die Geschäftsfähigkeit dort ist und erst im Nachhinein die Rechtsfähigkeit gegeben wird?“

„Naja, wir haben ja vorhin auch über das BGB gesprochen…!“

„Ja gut, ok. Wenn dieses Rechtsprinzip aus dem BGB nicht auch auf anderen Rechtsebenen irgendwo gilt, dann könnte ich auch mit einer GmbH ja auch schon geschäftlich tätig sein ohne überhaupt eine GmbH gegründet zu haben. Warum dann überhaupt noch eine GmbH gründen?“

„…“ (Beobachte die Reaktion!)

„Also ich weiß nicht wie das bei Ihnen war. Aber bei mir war es so, daß dieses Thema der Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit in der Berufsschule rauf- und runtergekaut wurde. Auch im Studium habe ich das gehabt. Und vielleicht haben Sie das auch gehabt. Da gehe ich mal von aus. Ich meine, Sie müssen sich ja tagein tagaus mit den Gesetzen auseinandersetzen. Vielleicht rufen Sie einfach mal bei mir in der Berufsschule an und sagen denen mal, daß sie mir total den Quatsch beigebracht haben.“

(Schieb ihm einen Zettel mit der Adresse und der Telefonnummer von Deiner Berufsschule zu.)

„…“

 

P.S.: Den gesamten GEZ-Inspirationskurs findest Du HIER.

 

Martin Matzat

Martin Matzat ist Philosoph, Referent, Autor sowie Erkenntnis- und Ideologieforscher. Der Dipl. Wirtschaftsingenieur, den die Lösung der sozialen Frage umtreibt, ist bis zur erkenntnistheoretischen Grundlage unserer Weltbilder vorgedrungen und sieht darin die Ursache gegenwärtiger und sich zukünftig wiederholender Ideologien.

Bisher veröffentlichte Bücher:
- Bewußtsein sucht Geld & Freiheit – Finanzielle Freiheit und Networkmarketing im gesellschaftlichen Kontext (2019)
- Die Matrjoschka-Matrix – Erkenntnis und Wahrheit (2020)


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